Offener Brief an den Bürgermeister: Kein erneuter Rechtsbruch!

Erneut hat die Doberaner Stadtvertretung rechtswidrig gehandelt und einen Beschluss gefasst, der die Sanierung Heiligendamms blockiert. Daher fordert die Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) jetzt Doberans Bürgermeister Thorsten Semrau auf, seiner Amtspflicht nachzukommen und diesen rechtswidrigen Beschluss nicht umzusetzen.

Erneut hat die Doberaner Stadtvertretung rechtswidrig gehandelt und einen Beschluss gefasst, der die Sanierung Heiligendamms blockiert. Daher fordert die Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) jetzt Doberans Bürgermeister Thorsten Semrau auf, seiner Amtspflicht nachzukommen und diesen rechtswidrigen Beschluss nicht umzusetzen.

Wie berichtet, hat die Gruppe der Heiligendamm-Blockierer um Guido Lex jüngst einen Beschluss in der Doberaner Stadtvertretung durchgeboxt, die Basis aller Entwicklung in Heiligendamm aufkündigen zu wollen (siehe Artikel „Bad Doberan zementiert Stillstand in Heiligendamm“). Unabhängig von seinen fatalen Folgen (siehe Artikel „Doberaner Lokalpolitik: Von einer Blockade zur nächsten“): Dieser Beschluss ist zweifelsfrei rechtswidrig.

Da Bürgermeister Thorsten Semrau diesem Beschluss Presseberichten zufolge jedoch nicht, wie es seiner Amtspflicht entspräche,  widersprechen will, hat die ECH ihn jetzt in einem offenen Brief dazu aufgefordert. Die ECH wehrt sich entschieden dagegen, dass Stadtvertretung bzw. -verwaltung zum wiederholten Mal per offenem Rechtsbruch bzw. offenkundig rechtsmissbräuchlich die Entwicklung des ersten deutschen Seebades torpedieren. Die näheren Gründe für die Rechtswidrigkeit sowie das Schreiben selbst finden Sie im Anschluss an diesen Artikel.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister: Warum wiegelt der Landkreis ab?

Offenbar teilen einige Stadtvertreter diese Einschätzung und haben daher jüngst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Thorsten Semrau eingelegt. Darüber soll nach Meinung des eigentlich zuständigen Landkreises jetzt ausgerechnet die Stadtvertretung befinden, die ja gerade mehrheitlich den in Rede stehenden rechtswidrigen Beschluss gefasst hat. Sollten die Stadtvertreter also ein Vergehen des Bürgermeisters bejahen, dann würden sie damit ihren eigenen Beschluss in Frage stellen. Wie wahrscheinlich das ist, kann sich jeder selbst ausrechnen. Wen wundert´s: Heiligendamm-Gegner Lex, obschon als Volljurist im Bilde über Rechtswidrigkeit des von ihm initiierten Beschlusses und die Dienstaufsichtsbeschwerde, hat hier schon mal vorsorglich abgewunken.

Weil klar ist, was passiert, wenn man den Bock zum Gärtner macht, kann daher jedenfalls in diesem Fall auch nicht die ohnehin umstrittene Auffassung des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern gelten, dass die Stadtvertretung (SVV) anstelle des Landkreises über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Semrau entscheiden muss. Die SVV ist zwar oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters (§ 22 Abs. 5 Kommunalverfassung). Disziplinarische Maßnahmen kann sie aber ohnehin nicht aussprechen (§ 22 Abs. 5 Satz 5 Kommunalverfassung), sondern nur der Landkreis.

Es drängt sich die Frage auf: Warum will der Landkreis mit dieser Angelegenheit offenbar am liebsten gar nichts zu tun haben? Trägt man dort vielleicht insgeheim den rechtswidrigen Beschluss der SVV zur weiteren Blockade Heiligendamms mit? Der Landkreis schweigt dazu vielsagend.

 

Offener Brief der ECH an den Bürgermeister der Stadt Bad Doberan, Thorsten Semrau, vom 20. März 2014:

 

Sehr geehrter Herr Semrau,

am 27.01.2014 hat die Stadtvertretung beschlossen, ein Rechtsgutachten einzuholen, das den Grundlagenvertrag zwischen Stadt und uns mit dem Ziel der Kündigung durch die Stadt überprüfen soll. Presseberichten zufolge wollen Sie gegen diesen Beschluss keinen Widerspruch einlegen.

Nach unserer Kenntnis ist der o.g. Beschluss der Doberaner Stadtvertretung rechtswidrig. Gemäß § 31 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern müssen Beschlussanträge, durch die der Stadt Mehrkosten entstehen, bestimmen, wie die dafür erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Dabei ist der entsprechende Teilhaushalt zu benennen. Dies ist hier nicht der Fall gewesen, so dass der Beschluss rechtswidrig ist (siehe Schweriner Kommentar zur Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Rd. 6, § 31).

Nach § 33 Abs. 1 der Kommunalverfassung sind Sie als Bürgermeister verpflichtet, einem rechtswidrigen Beschluss der Stadtvertretung zu widersprechen. Einen wie auch immer gearteten Entscheidungsspielraum gibt es hier nicht.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Sie wie auch die Stadtvertretung sich bewusst sein müssen, dass mit der Einholung eines Rechtsgutachtens und dem daraus folgenden Verfahren in jedem Falle auch 2014 wieder ein verlorenes Jahr für Heiligendamm sein wird. Das betrifft nicht nur die weitere Sanierung der Perlenkette, sondern auch das Grand Hotel Heiligendamm und die Median Klinik Heiligendamm, deren Gäste bzw. Patienten ein weiteres Jahr von der traurigen Situation des Stillstands betroffen sind. Nicht nur die ECH, sondern alle für die Entwicklung Heiligendamms maßgeblichen Unternehmen nehmen durch die anhaltende Blockade nachhaltig Schaden.

Es verwundert uns zudem, dass die Stadt Bad Doberan angesichts dramatisch leerer Kassen viel Steuergeld für ein kostspieliges Rechtsgutachten ausgeben will, das niemandem nutzt, aber allen schadet. Geld auszugeben, das die Stadt nicht hat, um es dann an anderer Stelle einzusparen, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Wir fordern Sie daher auf, Ihrer Amtspflicht nachzukommen und den rechtswidrigen Beschluss der Stadtvertretung nicht umzusetzen, der ein weiteres Jahr Stillstand in Heiligendamm bedeutet. Wir appellieren an Sie, uns endlich die dauerhafte Rechtssicherheit zu geben, derer es bedarf, damit wir in Heiligendamm auf der Basis bestehender Verträge mit der Stadt weiterarbeiten können.

Wir erlauben uns, auch die Öffentlichkeit über dieses Schreiben zu informieren, und sehen Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Und ich dachte, die Nachrichten aus Heiligendamm könnten nicht mehr schlimmer werden. Pustekuchen! Die Politik reißt Heiligendamm weiter in den Abgrund, und keiner tut was dagegen! An Demokratie und Rechtsstaat hat da wohl niemand Interesse. Das ist längst nicht mehr nur noch hochnotpeinlich, sondern äußerst gefährlich. Ich würde mein Geld nie da oben anlegen!

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  • Ch. Fründt
    25. März 2014 11:16

    Als die dummen Machthaber der DDR, die sich einfach alles in ihrem Sinn erlaubten, endlich machtlos wurden, war man froh. Es gab danach schließlich ein System, das solches Vorgehen nicht mehr möglich machte. Ja, so war es mal. Heute sind wir wieder da angekommen, nicht nur Bad Doberan. Für mich stellt sich die Frage, warum wehrt sich keiner? Jeder denkende Mensch muss dieses Mobbing erkennen, das uns allen schadet.

    Die ECH wird sich nie auf das Niveau der Stadtvertreter und der -verwaltung von Bad Doberan begeben. Doch sollte sie offensiver werden. Die Vereinbarungen im Grundlagenvertrag hat die Stadt bei weitem nicht erfüllt. Das sollte publik gemacht werden.

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