Mit dem Ende der DDR wurde die staatliche Willkür überwunden. Der Rechtsstaat zog ein, der für alle verbindliche Spielregeln festlegte. Auch wenn´s einem nicht passt: Seither weiß ein Jeder in MV, woran er ist, und hält sich daran. Nur in Heiligendamm gilt der Rechtsstaat nicht, wie zahlreiche Beispiele zeigen.
Rechtsfreie Zone Heiligendamm

Mit dem Ende der DDR wurde die staatliche Willkür überwunden. Der Rechtsstaat zog ein, der für alle verbindliche Spielregeln festlegte. Auch wenn´s einem nicht passt: Seither weiß ein Jeder in MV, woran er ist, und hält sich daran. Nur in Heiligendamm gilt der Rechtsstaat nicht, wie zahlreiche Beispiele zeigen.
Wer sein Eigenheim bauen will, muss zwar viele Formulare ausfüllen. Doch kommt der Baubescheid, darf auch gebaut werden. Dann können die Behörden nicht mehr daran rütteln, dem Rechtsstaat sei Dank. Für die Arbeit der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH), den weiteren Wiederaufbau Heiligendamms, gilt das leider nicht. Sieben Beispiele aus jüngerer Zeit:
1. Einem unkomplizierten Verwaltungsakt von üblicherweise wenigen Wochen Bearbeitungszeit musste die Stadt Doberan Anfang 2011 pro forma ihre Zustimmung erteilen. Die Heiligendamm-Blockierer um Guido Lex torpedierten diese immer wieder, so dass die Stadt wider besseres Wissen ihr Okay erst 18 (!) Monate später gab.
Dieser Vorgang war rechtswidrig.
Folge: In dieser Zeit durfte die ECH keine Wohnungen verkaufen und war somit an der Sanierung der Perlenkette gehindert.
2. Der Landkreis Rostock hat, auf Betreiben der Stadt Bad Doberan und des Wirtschaftsministeriums, die Anträge der ECH zur Verlängerung der Baugenehmigungen für die Häuser der Perlenkette im September 2012 abgelehnt (siehe Artikel „Behörden stoppen Sanierung der Perlenkette“). Die ECH ist dagegen sofort in Widerspruch gegangen. Der Landkreis Rostock sagte dazu aber weder Ja noch Nein, sondern tat rein gar nichts – sieben (!) Monate lang (siehe Artikel „ECH legt Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Rostock ein“).
Dieser Vorgang war rechtswidrig.
Folge: Die ECH musste eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde einlegen. Erst jetzt wurde sie tätig.
3. Nachdem der Landkreis den Widerspruch in dieser Sache abschlägig beschied, zog die ECH vor Gericht. Die Schweriner Verwaltungsrichter haben im Dezember 2013 eindeutig zugunsten der ECH entschieden (siehe Artikel „Urteil: Baustopp für die Heiligendammer Perlenkette ist rechtswidrig“), den Landkreis zur Wiedererteilung der Baugenehmigungen verurteilt und zum behördlich verhängten Baustopp festgestellt:
Dieser Vorgang war rechtswidrig.
4. Damit nicht genug: Der Landkreis ließ sich nicht nur mehr als drei Monate Zeit, dem Urteil zu folgen. Die Bescheide sind überdies fehlerhaft, so dass die ECH dagegen Widerspruch einlegen muss (siehe Artikel „Doberaner Lokalpolitik: Von einer Blockade zur nächsten“).
Dieser Vorgang war rechtswidrig.
Folge: Der behördlich verhängte Baustopp hat dazu geführt, dass die ECH allein deshalb bislang mehr als 18 Monate daran gehindert war und ist, die Sanierung der Perlenkette in Angriff zu nehmen.
5. Die Landesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, hat dem Landkreis schriftlich zugesagt, die Prozesskosten in fünfstelliger Höhe im Falle einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin zu übernehmen (siehe Artikel „Richter: Baustopp in Heiligendamm auf Anweisung des Landes verhängt“ und „Schwarz auf weiß: Schweriner Vize-Staatssekretär stellte teuren Blanko-Scheck aus“).
Dieser Vorgang war rechtswidrig.
Folge: Der Steuerzahler muss dafür die Kosten tragen. Ob dafür je ein Politiker zur Rechenschaft gezogen wird, ist unbekannt.
6. Die Doberaner Stadtvertretung hat am 27. Januar 2014 beschlossen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um eine Kündigung der Verträge der Stadt mit der ECH zu überprüfen. Der Beschluss bestimmte nicht, wie zwingend vorgesehen, wie die leere Stadtkasse die Kosten im fünfstelligen Bereich dafür bezahlen soll (siehe Artikel „Offener Brief an den Bürgermeister: Kein erneuter Rechtsbruch!“).
Dieser Beschluss ist rechtswidrig.
Folge: Wird der Beschluss dennoch umgesetzt, kommt es zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen, die die Sanierung der Perlenkette auf unabsehbare Zeit blockieren.
7. Presseberichten zufolge will Bürgermeister Thorsten Semrau diesen rechtswidrigen Beschluss umsetzen. Nach der Kommunalverfassung muss er gegen diesen Beschluss aber Widerspruch einlegen, er hat dabei keinen Ermessensspielraum (siehe Artikel „Offener Brief an den Bürgermeister: Kein erneuter Rechtsbruch!“).
Dieser Vorgang ist rechtswidrig.
Folge: Bislang keine. Denn der Landkreis als Aufsichtsbehörde der Stadt will seiner Aufsichtspflicht offenkundig nicht nachkommen und lässt den Bürgermeister, gegen den in dieser Sache offenkundig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt wurde, gewähren (siehe Artikel „Offener Brief an den Bürgermeister: Kein erneuter Rechtsbruch!“).
Fazit: Es sind vor allem die Heiligendamm-Blockierer, die das Vertrauen in den Rechtsstaat gezielt zerstören. Mit fadenscheinigen und rechtsmissbräuchlichen Argumenten behindern sie bestehendes Baurecht und verhindern so seit Jahren die weitere Sanierung Heiligendamms, wo immer sie können.
Allein die genannten Beispiele bedeuten, Stand jetzt, mindestens vier Jahre Zeitverzug (drei Jahre Blockade plus ein Jahr für die konkrete Bauvorbereitung). Da die Attacken aber andauern, bleibt die Rechtsunsicherheit sowohl bei ECH wie potentiellen Wohnungskäufern. In einem solchen Klima, in dem Tag für Tag mit neuen bösen Überraschungen zu rechnen ist, mag verständlicherweise niemand in Heiligendamm investieren. So lange sich das nicht ändert, können die Bagger nicht losrollen – auf unbestimmbare Zeit.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Wie ich in einem – ich wundere mich – doch recht sachlichen Artikel in der Ostsee-Zeitung lese, merkt nun auch der neue Grand-Hotel-Investor Paul Morzynski, woran er mit den „Politikern“ aus Doberan ist. Sein Geschäftsführer Patrick Weber sagt in dem Artikel: „Zu ,einseitig‘ wird uns vonseiten einzelner Stadtvertreter begegnet, so dass wir derzeit davon ausgehen müssen, dass wir für etwaige Zugeständnisse keinerlei Entgegenkommen auf der anderen Seite zu erwarten haben.“
Tja, so läuft das, seitdem ich das Grand Hotel das erste Mal vor fast zehn Jahren besucht habe. Meckern, fordern, Steine in den Weg legen, Investoren vergraulen – das können die Lokalpolitiker in Bad Doberan gut.
Und weiter: „Zu enttäuscht sind Morzynski und Weber von Doberan. Erst wenn Verwaltung und Politik sie davon überzeugen, dass ein wirkliches Miteinander möglich ist — erst dann sei das Hotel wieder zu einem konstruktiven Diskurs mit der Stadt bereit.“
Es musste ja so kommen. Es sind schließlich noch die gleichen Köpfe, die bereits Herrn Jagdfeld das Leben schwer gemacht haben. Die haben´s einfach nicht drauf in Doberan. Morzynski tut mir jetzt schon leid.