Anno August Jagdfeld schreibt Brief an „Heiligendamm-Beirat“

ECH-Geschäftsführer Anno August Jagdfeld hat den Mitgliedern des „Heiligendamm-Beirats“ sowie allen Bad Doberaner Stadtvertretern einen insgesamt acht Seiten langen Brief geschrieben. Anlass ist die heutige Sitzung des „Heiligendamm-Beirats“. In dem Schreiben, welches Zukunft Heiligendamm hier vollständig zitiert, gibt Jagdfeld über die von der ECH vorgenommenen oder durch sie ausgelösten Investitionen für Heiligendamm Auskunft.

Anno August Jagdfeld: „Die Vorwürfe der Rostocker Staatsanwaltschaft sind gänzlich unbegründet. Das wird das weitere Verfahren klar erweisen.“

ECH-Geschäftsführer Anno August Jagdfeld hat den Mitgliedern des „Heiligendamm-Beirats“ sowie allen Bad Doberaner Stadtvertretern einen insgesamt acht Seiten langen Brief geschrieben. Anlass ist die heutige Sitzung des „Heiligendamm-Beirats“. In dem Schreiben, welches Zukunft Heiligendamm hier vollständig zitiert, gibt Jagdfeld über die von der ECH vorgenommenen oder durch sie ausgelösten Investitionen für Heiligendamm Auskunft.

 

Sehr geehrte Frau Heimann, sehr geehrter Herr Semrau,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 21.05. haben Sie mich zur Sitzung des „Heiligendamm-Beirats“ eingeladen. Leider ist es mir angesichts der kurzen Ladungsfrist von einer Woche nicht möglich, den Termin wahrzunehmen.

Über den von Ihnen gewünschten Themenkomplex gebe ich Ihnen daher auf diesem Wege gerne Auskunft. Anbei finden Sie eine detaillierte Aufstellung der Investitionen der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) einschließlich der vertraglichen Rahmenbedingungen. Sie wird vielen von Ihnen, die die komplexe und über viele Jahre gemeinsam erarbeitete Vertragslage nicht oder nicht mehr kennen, als verlässliche Argumentationsgrundlage dienen. Lassen Sie, sehr geehrte Frau Heimann, sehr geehrter Herr Semrau, dieses Schreiben daher bitte auch allen Mitgliedern des „Heiligendamm-Beirats“ als auch denjenigen Stadtvertretern, die dort nicht teilnehmen dürfen, zukommen.

Die von der ECH vorgenommenen oder durch sie ausgelösten Investitionen in und für Heiligendamm belaufen sich, das sei bereits eingangs gesagt, seit Beginn unseres Engagements 1996 auf ca. € 260 Millionen.

Nehmen Sie meinen Brief als Zeichen meines guten Willens, obwohl ich als einer der langjährigen und maßgeblichen Akteure in Heiligendamm weiter sehr darüber enttäuscht bin, vom „Heiligendamm-Beirat“ bislang nur aus der Zeitung gelesen haben zu müssen. Dort wurde der vormalige Beiratsvorsitzende mit den Worten zitiert, man habe ein „Verhandlungsszenario mit ECH-Chef Anno August Jagdfeld entwickelt“, und man habe „Mittel, die auch weh tun würden.“ Es versteht sich von selbst, dass derlei noch dazu über die Zeitung ausgesprochene Drohungen und Einschüchterungen (siehe „Ostsee Zeitung“ vom 18.01. und 28.02.2013) nicht geeignet sind, ein Klima zu schaffen, in dem die Vertragspartner – die Stadt und ihr gewähltes Gremium SVV sowie die ECH – vertrauensvoll, konstruktiv und auf Augenhöhe über die Zukunft Heiligendamms sprechen können.

Dies gilt erst recht, als dass dieser Beirat überdies öffentlich Überlegungen anstellt, die weitreichend in unsere Eigentumsrechte eingreifen und Vorfestlegungen getroffen werden sollen, die das demokratisch legitimierte Gremium SVV und ihre Ausschüsse später nur noch durchwinken sollen.

 

I. Die Grundlagen der Investitionen der ECH

 

Das Fundament der Investitionen der ECH in Heiligendamm ist der Grundlagenvertrag von 1996 zwischen Stadt und ECH, der inzwischen mehrfach aktualisiert worden ist – letztmals am 06.10.2007. Darin haben die Vertragspartner Stadt und ECH (letztere hier als Vorhabensträger bezeichnet) vereinbart, dass

  • „es stets gemeinsames Ziel der Stadt Bad Doberan und des Vorhabenträgers (ist), das Seebad Heiligendamm in enger Kooperation zu einem Seeheilbad und Erholungs- und Freizeitort in hoher Qualität mit einem in sich geschlossenem Hotelbereich exklusiven Charakters zu entwickeln.“

Darüber hinaus ist festgeschrieben, dass es

  • „Ziel dieser gemeinsamen Bemühungen ist …, dass die einzelnen Wirtschaftsbetriebe wirtschaftlich tragfähig (gemacht werden) … und die Erhaltung und Sicherung bereits bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze … in der Region (zu gewährleisten sind)“.
  • „Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur schrittweisen Realisierung seiner Vorhaben … in einer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Zeitfolge.“
  • Die Stadt wird die ECH dabei „verantwortungsbewußt unterstützen“.

 

II. Die Reihenfolge der Investitionen der ECH

 

Diese Reihenfolge ist zwischen Stadt und ECH gemeinsam festgelegt worden:

  1. Zuerst saniert die ECH in denkmalgerechter Weise die großen historischen Gebäude, die heute das Grand Hotel Heiligendamm beherbergen. Das war eine explizite Forderung von Stadt und Land.
  2. Sodann saniert die ECH die weiteren historischen Häuser in Heiligendamm – allen voran die Häuser der „Perlenkette“.
  3. Erst im dritten Schritt ging es um die weitere Entwicklung Heiligendamms auf den Flächen, die die Bebauungspläne Nr. 18 und 19 markieren. Auch darüber bestand stets Einigkeit zwischen Stadt und ECH.

Bevor ich auf die Aspekte im Einzelnen eingehe, lassen Sie mich kurz festhalten: Wenn die Stadt die Rahmenbedingungen für die Sanierung der „Perlenkette“ nicht schafft bzw. sogar wie jüngst gezielt verhindert (siehe Punkt III. 2. f  und g), so kann der ECH die bislang ausgebliebene Bebauung auf den Flächen der Bebauungspläne Nr. 18 und 19 auch nicht angelastet werden. Als Unternehmer können Sie mir abnehmen, dass wir die Sanierung der „Perlenkette“ am liebsten längst abgeschlossen und mit der Bebauung auf den Flächen der B 18 und 19 begonnen hätten, wenn die Stadt dafür die Voraussetzungen geschaffen hätte.

 

III. Die Investitionen der ECH im Einzelnen

 

Die Investitionen der ECH stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

1. Die großen historischen Gebäude Heiligendamms

Dass der erste Schritt erfolgreich gemacht wurde, ist unstrittig. Das Grand Hotel Heiligendamm eröffnete 2003; in das Hotel wurden mehr als € 200 Mio. investiert, der überwiegende Großteil aus privaten Geldern.

Regulär mehr als 300 Vollzeitarbeitsplätze wurden geschaffen, Bad Doberan profitiert seither von gestiegener Steuer- und Wirtschaftskraft, und mit der Austragung des G 8-Gipfels gelang der ECH der Coup, den Ort auf die Weltkarte zu heben. Heiligendamm stieg zum touristischen Leuchtturm des Landes auf, wovon Mecklenburg-Vorpommern bis heute profitiert.

 

2. Die weiteren historischen Gebäude Heiligendamms

Der zweite Schritt ist leider weiterhin unvollendet. Zwar wurden „Haus Krone“ und „Marien Cottage“ – die oft wenig beachteten beiden Gebäude westlich der Burg Hohenzollern, die noch älter als die Häuser der „Perlenkette“ sind – grundlegend saniert. Auch ist die „Villa Perle“ – das Symbol der „Perlenkette“ für viele Doberanerinnen und Doberaner – Ende 2012 originalgetreu wiederaufgebaut worden.

Die Sanierung der weiteren Gebäude der „Perlenkette“ aber stockt. Da nicht alle Mitglieder des „Heiligendamm-Beirats“ die Hintergründe kennen, will ich diese kurz skizzieren:

a) Nachdem mit der Eröffnung des Grand Hotels 2003 der erste große Schritt geschafft war, hat sich die ECH wie vereinbart voller Enthusiasmus an den zweiten Schritt gemacht – die weitere Entwicklung Heiligendamms. Dazu zählte vor allem die Sanierung der „Perlenkette“, aber auch die Planung aller weiteren, das Ensemble ergänzenden Gebäude wie etwa Thalasso- und Ayurveda-Zentrum. Allein die Planungskosten für die „Perlenkette“ belaufen sich bis heute auf ca. € 10 Mio.

b) Nahezu zeitgleich wuchs der Wunsch der Doberaner Bürgerinnen und Bürger, die weitere Entwicklung Heiligendamms mitzugestalten. Obwohl alle Grundzüge und viele Details mit Stadt und SVV geklärt und in einem mehrfach überarbeiteten Grundlagenvertrag vereinbart waren, hat sich die ECH diesem Wunsch geöffnet, erneut alles auf den Prüfstand zu stellen: Ein Architektenkolloquium wurde einberufen, unabhängige Experten hinzugezogen, in öffentlichen Versammlungen mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. In dieser Zeit musste die ECH ihre Planungen folgerichtig unterbrechen. Die Ergebnisse des Kolloquiums lagen erst im Juni 2004 vor und schlugen sich in dem für diesen Bereich relevanten Bebauungsplan Nr. 25 nieder, der erst am 09.06.2006 Rechtskraft erlangte – drei Jahre nach Eröffnung des Grand Hotels.

c) Die Ergebnisse dieses Architektenkolloquiums, so wie sie in o.g. Bebauungsplan festgeschrieben wurden, gingen jedoch am Markt vorbei. Sie sahen u.a. vor, dass Käufer der Wohnungen in der „Perlenkette“ dort nur zeitlich begrenzt wohnen dürfen. Das macht niemand, der Wohneigentum erwirbt. Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, möchte es uneingeschränkt nutzen dürfen. Zudem sah der Bebauungsplan Nr. 25 für die „Perlenkette“ eine ausschließliche Nutzung als Hotel vor („Sondergebiet Hotel“), der Wohnungsinteressenten nicht zu vermitteln war. Erst im Dezember 2005 wurden diese von Stadt und Stadtvertretung gewollten Auflagen wieder zurückgenommen – aber nur in einem Vertrag zwischen Stadt und ECH und nicht in dem dafür relevanten Bebauungsplan Nr. 25.

d) Dieser Vertrag allein ist aber keine ausreichende Rechtsgrundlage, um bauen und Wohnungen verkaufen zu dürfen. Er musste zudem in besagtem Bebauungsplan Nr. 25 umgesetzt werden. Neue Erkenntnisse wie der Bau einer Tiefgarage auf dem Rasen vor den Häusern der „Perlenkette“, damit die Autos der Wohnungskäufer nicht das Bild Heiligendamms stören, aber auch lange politische Diskussionen in der Stadtvertretung führten dazu, dass dieser Bebauungsplan erst im Dezember 2009 geändert wurde und im März 2010 Rechtskraft erhielt. Bis dahin war die ECH mithin de facto daran gehindert, die „Perlenkette“ zu sanieren, weil sie kein marktfähiges Produkt anbieten konnte. Ein weiteres Hotel neben dem defizitären Grand Hotel, die der B-Plan bis 2010 erforderte, war weder sinnvoll noch finanzierbar.

e) Die ECH hatte versprochen, innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplans zu beginnen. Sie hielt Wort und startete bereits knapp vier Monate später, im Juli 2010, mit dem originalgetreuen Wiederaufbau der „Villa Perle“. Im Herbst 2011 wurde das Richtfest gefeiert, und Ende 2012 wurde das Haus fertiggestellt. Aktuell wird noch das umliegende Grün gestaltet.

f) Die Planungen zur Sanierung der gesamten Perlenkette lagen bereits vor, als im Frühjahr 2011 unter Federführung des Bürgerbundes und Herrn Lex eine Kampagne rund um das Thema „Vorkaufsrechtsverzichtserklärung“ initiiert wurde. Obwohl die Rechtslage eindeutig war, wie Stadtverwaltung und Landkreis mehrfach klarmachten, instrumentalisierte Herr Lex die SVV und sorgte dafür, dass aus einem normalen Verwaltungsvorgang, der üblicherweise 14 Tage in Anspruch nimmt, ein Politikum wurde. Bis die Stadt die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung schlussendlich ausstellte und diese rechtwirksam wurde, vergingen abermals 18 (!) Monate. Erst Ende 2012 war die ECH somit wieder in der Lage, Wohnungen zu verkaufen, da kein Kaufinteressent in einem rechtlich schwebenden Zustand einen Vertrag abschließt bzw. finanzieren kann.

g) Im September 2012 schaltete nunmehr der Landkreis auf Rot. Maßgeblich unterstützt von Bürgermeister Thorsten Semrau, verweigerte der Landkreis jetzt die Verlängerung der Baugenehmigungen für die „Perlenkette“. Den sofortigen Widerspruch der ECH ließ die Behörde sogar schlicht liegen und tat gar nichts, so dass die ECH im Mai 2013 mit einer Untätigkeitsklage vor Gericht ziehen musste.

Fazit: Seit 2003 war es der ECH aus unterschiedlichen Gründen ganz überwiegend verwaltungsrechtlicher Natur leider nicht möglich, mehr als „Haus Krone“, „Marien Cottage“ und „Villa Perle“ zu sanieren bzw. zu errichten.

Und wir müssen heute leider festhalten, dass die ECH nicht weiterarbeiten darf, weil der Landkreis die Baugenehmigungen weiterhin verweigert und nunmehr ein langer Rechtsstreit vor Gericht bevorsteht. Die Verantwortung dafür, dass die Sanierung der „Perlenkette“ weiter auf sich warten lassen, liegt nicht bei der ECH. Die Blockade-Politik hat viel Vertrauen, nicht zuletzt bei potenziellen Wohnungskäufern, zerstört. Liegt das wirklich im öffentlichen Interesse?

 

3. Die Entwicklung „Neu-Heiligendamms“ im  Süden des Ortes

Zum dritten Schritt, der weiteren Entwicklung Heiligendamms auf den Flächen, die die Bebauungspläne Nr. 18 und 19 markieren, konnte es daher leider bis heute nicht kommen. Es war stets politischer Wille, mit einem Neubaugebiet erst dann zu beginnen, wenn die historische Substanz saniert ist. Stadt und ECH haben insofern nur festgehalten, was allein der gesunde Menschenverstand sagt.

Zudem ist die Vertragslage eindeutig, denn ausgehend von den Kaufverträgen 1996 war bereits in allen Fassungen des Grundlagenvertrages zwischen Stadt und ECH vereinbart: „Im Plangebiet 3 sollen Wohngebäude … gem. des B 18 geschaffen werden. Die Parteien stimmen überein, dass dieser Teil des Vorhabens für die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens grundlegend ist.“ (06.10.2007, UR 2000/2007 Notar Dr. Braunert, § 1, Ziffer 1, Buchstabe c) . Schon im Kaufvertrag gibt ein wirtschaftliches Junktim zwischen Sanierung des Grand Hotels und den Bebauungsplänen Nr. 18 und 19. Ohne dieses Junktim hätte es also kein Grand Hotel gegeben.

Dieser Vertragsbestandteil, der wörtlich aus dem Grundlagenvertrag vom 24.09.2002 übernommen wurde, dokumentiert den übereinstimmenden Willen der beiden Vertragspartner Stadt und ECH: Heiligendamm kann nur dann entwickelt werden, wenn die ECH die Flächen in den Bebauungsplänen Nr. 18 und 19 wie vereinbart entwickeln kann. Auf diese Zusage muss sich die ECH verlassen können dürfen.

Oder kurz: Der Kauf der Flächen auf dem Gebiet der Bebauungspläne Nr. 18 und 19 und die Schaffung von Baurecht waren unabdingbare Voraussetzung für die Übernahme des Investitionsrisikos bei der Wiederrichtung des Grand Hotel Heiligendamm durch die ECH. Im Grundlagenvertrag heißt es dazu unmissverständlich: Alle im Grundlagenvertrag aufgeführten Teilvorhaben – also auch die Bebauungspläne Nr. 18 und 19 – „…bilden das wirtschaftliche Gesamtkonzept des Vorhabenträgers“, also der ECH.

Wenn der „Heiligendamm-Beirat“ jetzt, wie sein damaliger Vorsitzender verkündete, fordert, die Bebauungspläne Nr. 18 und 19 „noch mal anzufassen“, um „Druck auf Jagdfeld aufzubauen“ (OZ vom 28.02.2013) und uns „weh (zu) tun“ (OZ vom 18.01.2013), dann widerspricht dies nicht nur den zwischen Stadt und ECH getroffenen Vereinbarungen fundamental, sondern kommt politischer und rechtlicher Willkür sowie Amtsmissbrauch gleich. Den bei einer Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 18 und 19 entstehenden Schaden hat Herr Sturmowski schon in der OZ vom 28.02.2013 näherungsweise beziffert.

Dies ist umso befremdlicher, als dass die ECH in die weitere Entwicklung Heiligendamms – das Grand Hotel Heiligendamm nicht mitgerechnet – ca. € 30 Mio. investiert hat.

 

IV. Die weiteren Investitionen der ECH in Heiligendamm

 

Die ECH hat, was vielen nicht oder nicht mehr bekannt ist, auf vielen weiteren Feldern in und für Heiligendamm investiert.

 

1. Investitionen der ECH für das Grand Hotel

Von zahlreichen Investitionen hat das Grand Hotel unmittelbar und die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger mittelbar profitiert. Beispielhaft seien genannt:

a) 40 Wohnungen für Mitarbeiter des Grand Hotels in der Prof.-Vogel-Straße unentgeltlich.

b) Restaurant (inkl. Ausstattung) des „Medini´s“ im Haus Bischofsstab unentgeltlich

c) Anlage des Hotelparks westlich des Grand Hotels

d) Bau der Tennis- und Sportplätze

Die Investitionskosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag. Die laufenden Kosten betragen ca. € 100.000 p.a. (Stand Ende 2012)

e) Das „Gut Vorder Bollhagen“ wurde aufwändig von konventioneller Bewirtschaftung auf eine konsequent ökologische Landwirtschaft umgestellt. Die Renaturierung für Wasser- und Ökohaushalt der Region wichtiger Flächen hat nach dem Raubbau an der Natur zu DDR-Zeiten besonders viel Zeit und Geld gekostet. Gut und Gestüt wurden als Ausflugs-, Erholungs- und Ergänzungsangebot zum Grand Hotel geschaffen. Die hochwertigen Produkte wurden primär für das Hotel konzipiert und produziert und von diesem gerne und mit Erfolg seinen Gästen angeboten.

Geschätzte Kosten: mehrere Millionen Euro.

f) Das „Ostsee Golf Resort Wittenbeck“ wurde ebenfalls entwickelt, um einen weiteren wichtigen Buchungsgrund für das Grand Hotel zu schaffen. Aber auch das Land hat dadurch touristisch gewonnen, ist die Anlage doch mehrfach prämiert und von anerkannt hoher Qualität. Auch hier sei erwähnt, dass ich kein Golfer bin.

Die Investitionskosten bewegen sich im mittleren siebenstelligen Bereich.

 

2. Investitionen der ECH in das Gemeinwesen

Von zahlreichen weiteren Investitionen haben die Bürgerinnen und Bürger Doberans unmittelbar profitiert. Bürgermeister und Stadtverwaltung werden wissen, dass sehr oft dann, wenn die Mittel der Stadt nicht ausreichten, die ECH den städtischen Anteil einer Maßnahme übernommen hat, die zugunsten der Allgemeinheit vorgenommen wurde. Beispielhaft seien erwähnt:

a) Co-Finanzierung von Rad- und Wanderwegen

b) Co-Finanzierung des Waldparkplatzes zur Entlastung der Seedeichstraße

c) Co-Finanzierung der Erschließungsstraße, die es ohne die ECH nicht geben würde

d) Neugestaltung des Kurwaldes mit Abkürzung zur Promenade

e) Steganlage über das Packwerk

f) Verlängerung des Strandsteges

g) Herstellung des Liegnitzsteges

h) Mobile Hochwasserschutzwand

i) Renaturierung des Bollhäger Fließes

j) Unterstützung und Erhalt der „Doberaner Rennwoche“

k) Kostenlose Übereignung von Flächen zum Bau von Bürgersteigen und Straßen (ca. 10 Hektar)

l) Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes

Und nicht zuletzt beweist die ECH wie kaum ein zweites Unternehmen in Bad Doberan seit langem bestes bürgerschaftliches Engagement, hat diverse Vereine und soziale Einrichtungen gefördert und sich sozial-karitativ vor Ort betätigt. In all dies hat die ECH einen hohen einstelligen Millionenbetrag investiert und trägt nach wie vor die laufenden Kosten.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich denke, Ihnen einen aussagekräftigen Überblick über die Investitionen der ECH gegeben zu haben. Ich hoffe auch, dass der Gesamtzusammenhang nun klarer wird, wann immer es um Heiligendamm geht. Ich bin mir sicher, dass es Ihnen wie uns um das Gleiche geht: dass es in Heiligendamm endlich weitergeht. Dazu gehört für Sie, die Vertreterinnen und Vertreter von Stadt und SVV, genauso wie für uns als investierendes Unternehmen Verlässlichkeit und Vertragstreue. Was über viele Jahre gemeinsam entwickelt und vereinbart worden ist, kann nicht – teils permanent, teils spontan – in Frage gestellt werden. Das gilt auch für diejenigen, die mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind und eine andere politische Meinung haben.

 

V. Die Stichwegs-Debatte

 

Das Beispiel dafür schlechthin ist die endlose Debatte um den Stichweg. Ob Stadt, SVV, Landkreis, Land, IHK, Dehoga oder Tourismusverband – bis zur Insolvenz des Grand Hotels gab es die mehrheitliche Auffassung, dass der Stichweg falsch ist und Hotel wie Heiligendamm nachhaltig schadet. Nunmehr sollen alle Argumente nicht mehr gelten, obwohl sich an der Sache nichts geändert hat: Der Stichweg schadet dem Grand Hotel, und er schadet der Sanierung der „Perlenkette“. Beide verlieren dadurch in großem Maße an Attraktivität.

Auch wenn es unpopulär sein mag, so kann ich nur nochmals darauf verweisen, dass alle führenden Hotelexperten auf die existenzielle Gefahr des Stichweges verweisen: PriceWaterhouseCoopers (PwC), eine international führende Beratungsgesellschaft, wie auch TREUGAST, das anerkannteste deutsche Hotelberatungsunternehmen, haben dies in ihren Studien im Auftrag des Grand Hotels eindeutig festgestellt. Auch Kempinski hat dies im März 2013 nochmals in klare Worte gefasst:

„Die fehlende Abgeschlossenheit der Anlage verhinderte, dass die Hotelgäste einen ungestörten Aufenthalt genießen konnten. Vielmehr wurde unsere Klientel von den Massen an Tagestouristen, die das Areal gerade in der Startphase bevölkerten, gestört. Dies führte zu Umständen, die sich mit dem erfolgreichen Betrieb eines Luxus-Hotels nicht vereinbaren lassen.

Negative Schlagzeilen bundesweit waren die Folge, so dass die erforderliche Gästeklientel mehr und mehr ausblieb. Land und Stadt befürworteten 2006 konsequenterweise die spätere Schließung der Hotelanlage, aber das Image war da bereits nachhaltig beschädigt.“

Das hat letztlich zur Insolvenz des Grand Hotels geführt, da ein defizitäres Hotel die Kosten nicht tragen und keine Finanzierung für die erforderlichen saisonverlängernden Maßnahmen bekommen kann. Auch dies haben PwC und TREUGAST bestätigt. Noch nie wurde behauptet geschweige denn belegt, dass der Stichweg Grand Hotel und Entwicklung der „Perlenkette“ nutzt – im Gegenteil. Welchen fundamentalen Vorteil aber soll der Stichweg bringen? Hunderttausende Tagestouristen haben sich inzwischen an der Schönheit Heiligendamms erfreuen können – auch und gerade dank der ECH, die möglich gemacht hat, dass jedes einzelne Haus des Ensembles von öffentlichem Grund sichtbar ist. Das „Gut“ Stichweg ist verschwindend gering gegenüber dem Gut des Erhalts und der positiven Entwicklung von Grand Hotel und Perlenkette mit all ihren Beschäftigten, die dort arbeiten, Steuern zahlen und für Wirtschaftskraft in Doberan und der Region sorgen. Auch und gerade deswegen ist es sachlich ungerechtfertigt, die ECH in dieser Sache derart unter Druck zu setzen, so dass man nur von politischer Willkür sprechen kann. Die ECH hat viel für das öffentliche Wohl in Bad Doberan und Heiligendamm geleistet.

Ich bitte Sie auch zu bedenken, wem der Stichweg zuvorderst nutzt. Es sind nicht die Doberaner, für die Sie, die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, ja Politik machen sollen. Die Einheimischen kommen ganz überwiegend eben nicht mit der Molli. Es sind die Tagestouristen, die nach nur ein paar Stunden wieder weg sind, die davon minimal profitieren würden. Zu Lasten der Hotelgäste, die 300 Jobs sichern und mit einem gut laufenden Betrieb auch der Garant dafür sind, dass das Ensemble in Schuss gehalten werden kann. In Kühlungsborn, wo der Weg von der Molli bis zum Strand dreimal so lang ist, gibt es solche Debatten übrigens nicht. Kein Doberaner braucht den Stichweg wirklich. Der Verzicht darauf wäre ein kleiner, aber wichtiger Beitrag der Doberaner zum Gelingen von Grand Hotel und „Perlenkette“.

Es ist also eine klare Güterabwägung, die zu treffen ist. Das Ergebnis ist eindeutig – erst recht in einer Region, die nicht im Geld schwimmt, die mit Haushaltsnotlagen zu kämpfen hat, die keine anderen starken Wirtschaftszweige außer dem Tourismus hat und der sicherlich junge und engagierte Leute, wie sie im Hotel arbeiten, angesichts der Demografie nur guttun können.

Wir haben nun alle zusammen viele Jahre das Thema in aller Breite diskutiert – in der Öffentlichkeit und in den Gremien. Wir haben nach Kompromissen gesucht und sie auch gefunden, zuletzt im Dezember 2009. Die ECH hat dafür viel Geld gegeben. Ich erinnere nur an den „Rundweg-Kompromiss“, den die Stadt seit langem nicht mehr umsetzt.

Wir müssen heute aber auch feststellen, dass es eine Lösung, die es allen recht macht, nicht gibt. Wir alle müssen akzeptieren, dass auch uns nicht die Quadratur des Kreises gelingt.

Lassen Sie uns daher bitte endlich einen Punkt machen und vorankommen – zum langfristigen Wohle Heiligendamms, seiner Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger Doberans. Und lassen Sie uns über die wirklichen Probleme Heiligendamms sprechen, die bislang leider noch nicht aufgearbeitet worden ist:

 

–       Warum war das Grand Hotel bislang nicht erfolgreich, und was kann der Beitrag von Politik und Verwaltung sein, dass sich das ändert?

–       Warum gibt es immer noch keine saisonverlängernden Maßnahmen, und was kann der Beitrag von Politik und Verwaltung sein, dass sich das ändert?

–       Und warum ist die Sanierung der „Perlenkette“ noch nicht weiter, und was kann der Beitrag von Politik und Verwaltung sein, dass sich das ändert?

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen eine gute Grundlage gegeben zu haben, die wieder den Blick auf die Sache schärft, die sich an den gemeinsam erarbeiteten und vertraglich festgelegten Schritten der Entwicklung Heiligendamms orientiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anno August Jagdfeld

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