Richter: Baustopp in Heiligendamm auf Anweisung des Landes verhängt

Unter dem Vorsitz seines Präsidenten hat das Verwaltungsgericht Schwerin jetzt auch in seinem schriftlichen Urteil zweifelsfrei festgestellt, dass der behördlich verhängte Baustopp für die Häuser der Heiligendammer Perlenkette rechtswidrig ist. Das Gericht hat auch überraschend Klarheit über die wahren Hintergründe geschaffen.

Unter dem Vorsitz seines Präsidenten hat das Verwaltungsgericht Schwerin jetzt auch in seinem schriftlichen Urteil zweifelsfrei festgestellt, dass der behördlich verhängte Baustopp für die Häuser der Heiligendammer Perlenkette rechtswidrig ist. Das Gericht hat auch überraschend Klarheit über die wahren Hintergründe geschaffen.

Oft sind Gerichtsurteile unklar, hier aber nicht: Ohne einen Zweifel aufkommen zu lassen, hat die 2. Kammer des Schweriner Verwaltungsgerichts in ihrem jetzt veröffentlichten Urteil festgestellt, dass der Baustopp der Heiligendammer Perlenkette rechtswidrig ist. Damit bestätigt das Gericht seine bereits am 5. Dezember 2013 mündlich verkündete Entscheidung, wonach der Landkreis Rostock die Baugenehmigungen zu erteilen hat (siehe „Urteil: Baustopp für die Heiligendammer Perlenkette ist rechtswidrig“). Ob der Landkreis Rostock, der den Baustopp unter maßgeblicher Mitwirkung des Bad Doberaner Bürgermeisters verhängt hat, binnen eines Monats Berufung einlegt, steht indes immer noch nicht fest.

Überraschend klar ist das Urteil auch im Blick auf die tatsächlichen Hintergründe des plötzlich verhängten Baustopps, über die bislang nur spekuliert werden konnte. So führen die Richter aus, dass der Landkreis Rostock diesen „nach einer entsprechenden Anweisung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus“ verfügt hat. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich bislang offiziell nicht dazu geäußert.

Die Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts. Gleich ob Rechtsmittel eingelegt werden oder nicht: Angesichts der anhaltenden Blockadepolitik von Politik und Verwaltung bringt diese Gerichtsentscheidung leider nicht das zurück, was über inzwischen viele Jahre mutwillig zerstört worden ist: die nötige Rechts- und Planungssicherheit, die Vertrauen schafft, jetzt in Heiligendamm zu investieren. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Erst Ende Januar hat die Doberaner Stadtvertretung ihre Blockadehaltung erneuert, als sie beschlossen hat, den Grundlagenvertrag mit der ECH aufkündigen zu wollen (siehe auch „Bad Doberan zementiert Stillstand in Heiligendamm“).

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